Weco-Feuerwerk-Feuerwerk-unterhalb-des-Jahres

Ein Feuerwerk ist der perfekte Weg, einen besonderen Tag zu einem unvergesslichen Tag zu machen. Dabei kann dir WECO Feuerwerk behilflich sein. Auch mit Feuerwerk unterhalb des Jahres!

Egal, ob zu einer Hochzeit, einer Geburtstags- oder Jubiläumsfeuer, ein Feuerwerk verleiht dem Ganzen einen tollen Wow-Effekt.

Bei uns kannst du das ganze Jahr über zertifiziertes und nachhaltiges Feuerwerk der Kat. F2 (Silvesterfeuerwerk) kaufen.

Und wie das geht, zeigen wir dir hier:

Feuerwerks-Genehmigung einholen

Damit du Feuerwerk unterhalb des Jahres bestellen kannst, solltest du als erstes bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines unterjährigen Feuerwerks beantragen. Dies kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist eine frühzeitige Planung (3-4 Wochen vorher) wichtig.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Einverständnis des Grundstückseigentümers auf dem das Feuerwerk stattfinden soll
  • Für die Genehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV ist eine Gebühr zu entrichten, die je nach Gemeinde oder Stadt unterschiedlich hoch ausfällt.
  • Angabe /Begründung aus welchem Anlass das Feuerwerk stattfinden soll

 

Einen Vordruck für den schriftlichen Antrag einer
unterjährigen Ausnahmegenehmigung findest du hier:

Ausnahmegenehmigung-Feuerwerk-online-kaufen
Antrag auf Freistellung vom Verwendungsverbot
für Feuerwerkskörper der Kategorie F2

Feuerwerk unterhalb des Jahres bestellen und erhalten

Schicke uns deine Ausnahmegenehmigung zu und bestelle deine Lieblingsartikel in unserem Online-Shop.

Du hast die Wahl zwischen atemberaubenden Batterien, fulminanten Raketen, wundervollen Fontänen und Vulkanen  oder effektvollen Verbundfeuerwerken.

Wenn du dich nicht entscheiden kannst, hilft Dir unser Team gerne, das Richtige zu finden. Du erreichst sie per Mail unter info@weco.de oder tel. unter 02243/883-0.

Für Feuerwerk der Kategorie F1 (Jugendfeuerwerk) benötigst du keine Ausnahmegenehmigung. Dazu zählen u.a. kleine Wunderkerzen, Eisfontänen und kleines Boden-/Leuchtfeuerwerk.

Ist dein Lieblingsartikel der Kategorie T1 zugeordnet, kannst du ihn auch das ganze Jahr über kaufen. Dafür benötigen wir von dir zusätzlich eine unterzeichnete Erklärung zur Verwendung von T1—Feuerwerk. Das Formular zur T1-Erklärung kannst du dir hier herunterladen.

Bitte habe Verständnis dafür, dass wir deine Bestellung erst bearbeiten, wenn sie vollständig bezahlt ist. Erst danach verpacken wir deine bestellten Artikel und versenden sie umgehend.

Mehr Infos zu den Liefer- und Versand- sowie Zahlungskonditionen findest du hier.

Solltest du die Bestellung nicht persönlich in Empfang nehmen können, kannst du einer mindestens 18 Jahre alten Person eine Vollmacht dazu erteilen. Oder du holst nach Terminabsprache dein Feuerwerk persönlich bei uns ab.

Wenn du Inhaber eines Gewerbes bist, kannst du sofort das ganze Jahr über in unserem Online-Shop bestellen. Dazu benötigen wir lediglich eine Kopie des Gewerbescheins z. B. per E-Mail (shop@weco.de).

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Ein Feuerwerk ist der perfekte Weg, einen besonderen Tag zu einem unvergesslichen Tag zu machen. Dabei kann dir WECO Feuerwerk behilflich sein. Auch mit Feuerwerk unterhalb des Jahres!

Egal, ob zu einer Hochzeit, einer Geburtstags- oder Jubiläumsfeuer, ein Feuerwerk verleiht dem Ganzen einen tollen Wow-Effekt.

Bei uns kannst du das ganze Jahr über zertifiziertes und nachhaltiges Feuerwerk der Kat. F2 (Silvesterfeuerwerk) kaufen.

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Feuerwerks-Genehmigung einholen

Damit du Feuerwerk unterhalb des Jahres bestellen kannst, solltest du als erstes bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) eine Ausnahmegenehmigung für das Abbrennen eines unterjährigen Feuerwerks beantragen. Dies kann unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist eine frühzeitige Planung (3-4 Wochen vorher) wichtig.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Einverständnis des Grundstückseigentümers auf dem das Feuerwerk stattfinden soll
  • Für die Genehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV ist eine Gebühr zu entrichten, die je nach Gemeinde oder Stadt unterschiedlich hoch ausfällt.
  • Angabe /Begründung aus welchem Anlass das Feuerwerk stattfinden soll

 

Einen Vordruck für den schriftlichen Antrag einer
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für Feuerwerkskörper der Kategorie F2

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Wenn du dich nicht entscheiden kannst, hilft Dir unser Team gerne, das Richtige zu finden. Du erreichst sie per Mail unter info@weco.de oder tel. unter 02243/883-0.

Für Feuerwerk der Kategorie F1 (Jugendfeuerwerk) benötigst du keine Ausnahmegenehmigung. Dazu zählen u.a. kleine Wunderkerzen, Eisfontänen und kleines Boden-/Leuchtfeuerwerk.

Ist dein Lieblingsartikel der Kategorie T1 zugeordnet, kannst du ihn auch das ganze Jahr über kaufen. Dafür benötigen wir von dir zusätzlich eine unterzeichnete Erklärung zur Verwendung von T1—Feuerwerk. Das Formular zur T1-Erklärung kannst du dir hier herunterladen.

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