
Artikel-Nr. : 29971077
Fire Destination
Fetziges Familien-Sortiment
inkl. MwSt. Versandkosten werden an der Kasse berechnet
Hinweis zur Lieferung:
Wähle im Checkout, ob Deine Bestellung unterjährig zur Lieferung oder Abholung vorgesehen wird oder Du sie an den letzten 3 Werktagen zu Silvester geliefert bekommst.
Wichtige Info: Eine Altersverifikation ist immer erforderlich! Bei Warenübergabe von Kategorie 2 Feuerwerk außerhalb der letzten 3 Werktage des Jahres, benötigen wir zusätzlich einen Nachweis von Dir. Details unter „Nachweis“ in den FAQ

Artikel-Nr. : 29971077
Fire Destination
Großes Familien-Sortiment in plastikfreier Verpackung! Inkl. Brillant-Effekt-Raketen mit herrlichen Silberflimmer-Wolken und großen Brokat-Buketts; teilweise mit fetzigem Knall-Effekt. Dazu Römische Lichter, Feuervögel und lautstarke Böller. Raketen mit neuer Spitzkappe aus Pappe statt Plastik!211.0 g
43
Nein
46
Faltschachtel
F2
1.4G
91,0 cm x 20,0 cm x 5,0 cm
FAQ
Wie funktioniert die Bestellung?
Eine übersichtliche Erklärung haben wir im Menü unter "Feuerwerk online kaufen" zusammengestellt.
Welche Kategorien brauchen welche Dokumente?
- Nichtgefahrgut (z.B. Fanartikel): Altersverifikation
- Kategorie 1 (Jugendfeuerwerk): Altersverifikation
- Kategorie T1 (Bühnenpyrotechnik): Altersverifikation und Verpflichtungserklärung
- Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk): Altersverifikation
- Kategorie 2 außerhalb des Silvesterzeitraums (28.) 29.12. - 31.12. : Altersverifikation plus Gewerbenachweis oder bei Privatpersonen eine Ausnahmegenehmigung Ihrer zuständigen Behörde.
Nachweise
Ausnahmegenehmigung:
Benötigst Du, wenn Du Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der gesetzlich festgelegten Verkaufstage für Feuerwerk (28.) 29.12. - 31.12. erwerben möchtest.
Eine Vorlage findest Du unter dem Reiter "Download" und diese reichst Du ausgefüllt bei der Gemeinde (Ordnungsamt) des Ortes ein, wo das Feuerwerk geschossen werden soll.
Altersverifikation:
Vor Übergabe der Ware musst Du uns Dein Alter Nachweisen. Bei Auslieferung der Ware prüft der Spediteur Dein Alter anhand eines geeigneten Lichtbilddokuments (Personalausweis, Pass, Führerschein).
Kategorie 1 Artikel dürfen ganzjährig von Personen ab 12 Jahren verwendet werden.
Kategorie 2 Artikel dürfen nur am 31. Dezember und dem 01. Januar von Personen ab 18 Jahren verwendet werden. Außerhalb dieses Zeitraumes benötigst Du zudem einen Freistellungsantrag/Ausnahmegenehmigung.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 50.000€ oder Haftstrafen geahndet werden.
Was bedeuten diese Kategorien bzw. was muss ich beachten?
Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen während des ganzen Jahres nur an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Hierunter fallen z.B. Knallerbsen, Knallteufel, Knallbonbons, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen (bis einschl. 30 cm).
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember eines jeden Jahres an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet (also ab 18) haben. Ist einer dieser 3 Tage ein Sonntag, dann können im Rahmen der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten die entsprechenden Produkte auch bereits ab dem 28. Dezember verkauft/abgegeben werden.
Außerhalb dieses Zeitraumes ist ein Verkauf/Abgabe nur gegen ordnungsgemäßen Freistellungsantrag/Ausnahmegenehmigung möglich. Eine Vorlage ist im Downloadbereich verfügbar.
Artikel der Kategorie 2 sind z.B. Raketen, Batterien, Verbünde aus mehreren Batterien, Feuerwerkssortimente und Knallkörper (Böller).
